Mit der Veröffentlichung der Emissionsdaten des Jahres 2020 durch das Umweltbundesamt am Montag, den 15.3.2021 beginnt der im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgeschriebene Monitoring-Prozess. Das Gesetz schreibt verbindliche Treibhausgasminderungsziele für die Jahre bis 2030 für die unterschiedlichen Sektoren vor. Laut KSG sind die Bundesministerien für die Einhaltung der jeweiligen sektoralen Emissionsziele verantwortlich.
Ab heute prüft und bewertet ein unabhängiger Expertenrat die durch das Umweltbundesamt veröffentlichen Emissionsdaten. Der Expertenrat legt seine Bewertung dem Bundestag dann innerhalb eines Monats vor. Wird in einem Sektor (z.B. Verkehr, Gebäude oder Energie) die zugelassene Emissionsmenge überschritten, muss das zuständige Ministerium innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm zur Nachsteuerung vorlegen.
Der Monitoring Prozess des Klimaschutzgesetzes ist das Rückgrat der derzeitigen deutschen Klimapolitik und eine echte politische Errungenschaft. Dies möchten wir öffentlich wertschätzen.
Von vielen Seiten wurde seit Beschließung des Klimaschutzgesetzes 2019 angemahnt, dass die dort festgeschriebenen Maßnahmen zur Erreichung der deutschen Klimaziele nicht ausreichen würden. Die nun mit der Corona-Pandemie teuer erkauften Emissionenrückgänge sollten Entscheidungsträger:innen nicht davon ablenken, dass die gegenwärtige Klimapolitik in Deutschland grundsätzlich eine Ambitions- und Umsetzungslücke aufweist.
Der Beginn des Monitoring-Prozesses bietet nun die Chance, diese Lücken zu schließen. Er ist außerdem Anlass dafür, auf eine weitere gähnende Lücke im KSG aufmerksam zu machen: Die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Entwicklung der Maßnahmenprogramme wurde restlos aus dem ursprünglichen Referentenentwurf des Umweltministerium zum KSG herausgestrichen. Damit wurde die Möglichkeit ungenutzt gelassen, mit umfassender Bürgerbeteiligung die Qualität und Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen erheblich zu verbessern. Denn die Einbeziehung unterschiedlicher Alltagserfahrungen kann unbeabsichtigten Nebeneffekten von Maßnahmen (z.B. sozial ungerechter Verteilung der Lasten) vorbeugen und sie vermittelt den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern darüber hinaus einen fundierten Eindruck, welche Maßnahmen von einer breiten Bevölkerung mitgetragen werden können. Erfahrungen mit Beteiligungsverfahren zeigen, dass Bürgerinnen und Bürger weitreichende Maßnahmen empfehlen, wenn sie in geeigneten Prozessen informiert werden und sich über Meinungsblasen hinweg verständigen können. Losbasierte Bürgerräte sind die geeignete Form der Bürgerbeteiligung in der Klimapolitik.
Es ist Zeit, dass die Bundesparteien ihre Zurückhaltung in bundesweiter Bürgerbeteiligung in der Klimapolitik überwinden und sich für wirksame Klima-Mitbestimmung stark machen. Die Wiederaufnahme von Bürgerbeteiligung in das Klimaschutzgesetz (besonders in die Erstellung der Klimaschutzprogramme §9 Abs. 3) in Form eines gelosten Klima-Bürger:innenrats wäre ein Meilenstein auf dem Weg, die Klimakrise tatsächlich als gesamtgesellschaftliche Herausforderung anzuerkennen und dementsprechend mit ihr umzugehen. An diesem Kriterium werden sich die Parteien besonders in diesem Superwahljahr messen müssen.”